Bedingungen zur Teilnahme

Die Teilnahme am MeiBaum Wettbewerb von Rafael Röder, nachfolgend Veranstalter genannt, ist rein privat, kostenlos und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.

Ablauf des MeiBaum Wettbewerbs
Die Dauer des Gewinnspiels erstreckt sich jährlich von Drei Königs Tag bis zum 1. Mai. Innerhalb dieses Zeitraums erhalten Nutzer online die Möglichkeit, am Wettbewerb teilzunehmen.

Teilnahme
Um am Wettbewerb teilzunehmen, ist ein Absenden des Teilnahmeformulars im Zeitraums des Wettbewerbs notwendig.

Pro Teilnehmer nimmt nur eine Anmeldung am Gewinnspiel teil. Es ist untersagt, mehrere Email-Adressen oder mehrere Facebook Profile zur Erhöhung der Gewinnchancen zu verwenden.

Teilnahmeberechtigte
Teilnahmeberechtigt sind nur natürliche Personen und Gruppen natürlicher Personen. Die Teilnahme ist nicht vom Konsum von Bier oder Brezen oder dem Kauf von Waren oder Dienstleistung abhängig.

Der Betreiber behält sich nach eigenem Ermessen vor, Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen z.B. bei Manipulation, Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, bei unlauterem Handeln oder bei falschen oder irreführenden Angaben.

Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns
Folgende Preise mit rein ideellen Wert werden vergeben:

  • GEWINN 1: Siegerpokal
  • GEWINN 2: Mittlere Überraschung
  • GEWINN 3: Kleine Überraschung
  • SONDERPREIS: MeiBaum der Herzen (Publikumspreis im Rahmen der MeiBaumfeier)

Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss unter Auszählung der Stimmen aus dem Online-Voting. Gewinner ist, wer am meisten Stimmen auf seinen MeiBaum vereinen konnte.

Die Gewinner werden im Rahmen der MeiBaumfeier bekannt gegeben und bei nicht Anwesendheit per E-Mail informiert. Zudem findet eine Bekanntgabe des Gewinner MeiBaums hier auf der Website statt.

Die Aushändigung der Gewinne erfolgt direkt im Rahmen der MeiBaumfeier an den Gewinner. Umtausch oder Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich.

Ausnahmesweise kann der Gewinn 1 auch versendet werden. Für den Versand des Gewinn 1 anfallende Kosten übernimmt der Betreiber. Weitere Gewinne werden nicht versendet! Meldet sich der Gewinner nach Aufforderung innerhalb einer Frist von 3 Seidln` Bier nicht, kann der Gewinn auf einen anderen Teilnehmer übertragen werden oder verfällt.

Beendigung des Gewinnspiels
Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.

Datenschutz
Für die Teilnahme am Wettbewerb ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und Emailadresse wahrheitsgemäß und richtig sind.

Der Veranstalter weist darauf hin, dass personenbezogenen Daten der Teilnehmer weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden. Die Daten werden lediglich zur Durchführung und Kommunikation im Rahmen des jährlich stattfindenden MeiBaum Wettbewerbs genutzt.

Der Teilnehmer kann seine erklärte Einwilligung jederzeit per Mail an den Veranstalter widerrufen. Nach Widerruf werden die personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht.

Social Media Disclaimer
Diese Aktion steht in keiner Verbindung zu Social Media Plattformen wie z.B. Facebook oder WhatsApp und wird in keiner Weise von Social Media Plattformen gesponsert, unterstützt oder organisiert.

Anwendbares Recht
Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an den Betreiber zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressumsbereich der Wettbewerbswebsite meibaumwettbewerb.de.

Dieses Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.